Eine Wohnung oder Räume müssen von den anderen Räumen getrennt und in sich abgeschlossen sein. Für eine Wohnung (ein Wohneigentum/Eigentumswohnung), die in sich abgeschlossen ist, muss mindestens ein WC, ein Bad/Dusche sowie eine Küche/Kochnische vorhanden sein. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die zuständige Baubehörde erstellt und ist Voraussetzung für die Anlage eines Wohnungs-Grundbuchblattes für Sondereigentum.