Bezeichnet beim Besitz einer Eigentumswohnung alles nicht zum Sondereigentum gehörende Eigentum am Gebäude, das allen Sondereigentumsbesitzer gemeinsam gehört und von ihnen unterhalten wird (z.B. Heizungsanlage, Treppenhaus, Dach des Gebäudes). Was zum Gemeinschaftseigentum gehört ist in der Regel in der Teilungserklärung genau festgelegt.